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01. Januar 2009
Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007 ist verfassungswidrig
Bis zum Jahr 2006 konnten die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben pauschal je Arbeitstag in Höhe von 0,30 € pro Entfernungskilometer (Entfernungspauschale, sog. Pendlerpauschale) abgezogen werden.
Aufgrund einer Gesetzesänderung wurden die Aufwendungen ab 2007 nicht mehr als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt. Es konnte lediglich für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € „wie Werbungskosten" angesetzt werden.
Die Änderung wurde mit dem Ziel notwendiger Konsolidierung des übermäßig verschuldeten Staatshaushalts begründet.
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