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10. März 2009

Zur geplanten Abwrackprämie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik hat Einzelheiten zu der Zahlung der Abwrack-prämie (Umweltprämie) in Höhe von 2.500 € bekannt gegeben. Sie soll gezahlt werden, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.

Stichtag ist der 14.1.2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
Die Prämie erhalten natürliche Personen, auf deren Namen zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr in Deutschland zugelassen war. Es muss Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens bestehen.

Der Altwagen (Pkw) muss mindestens 9 Jahre alt sein (Erstzulassung vor dem 14.1.2000).

Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro 4 Norm erfüllen.
Jahreswagen sind Fahrzeuge, die längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen waren.
Die Verschrottung muss im Zeitraum von 14.1. bis 31.12.2009 durch anerkannte Demontagebe-triebe gemäß Altfahrzeugverordnung erfolgen und nachgewiesen werden.

Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antragsteller muss folgende Dokumente vorweisen:

Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs

Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
Um Missbräuchen vorzubeugen, sollen noch Regelungen getroffen werden.

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