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26. März 2009
Steuerliche Entlastung für alle Kranken- und Pflegeversicherten geplant
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (sog. Bürgerentlastungsgesetz) sieht vor, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 höher als bisher steuerlich geltend gemacht werden können. Hierdurch soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach Bei-träge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung bisher nicht im ausreichenden Umfang steuerlich berücksichtigt würden.
Privat als auch gesetzlich Versicherte sollen gleichermaßen entlastet werden. Es ist u.a. Folgen-des geplant:
- Der Sonderausgabenabzug für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die neben Aufwendun-gen für die Altersversorgung abziehbar sind, wird in einen Sonderausgabenabzug für Kranken-versicherungsbeiträge (Basisabsicherungsniveau) und Beiträge für eine gesetzliche Pflegever-sicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) umgestaltet.
- Beiträge des Versicherten zugunsten einer Krankenversicherung für sich, seines Ehegatten, seines Lebenspartners und für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht, werden in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus als Sonderausgaben berücksichtigt. Insbesondere sind Prämien des am 1.1.2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben, soweit darin kein Krankengeld enthalten ist.
- Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pfle-ge-Pflichtversicherung) sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.
- Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in pauschalierter Form.
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