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15. Mai 2009

Investitionsabzugsbetrag: Neuer Verwaltungserlass
Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende sowie Freiberufler können unter bestimmten Vorausset-zungen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 einen Investitionsabzugsbetrag (anstatt der früheren Ansparrücklage) für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten be-weglichen Wirtschaftsgütern in Anspruch nehmen.
Die Finanzverwaltung hat nun in einem umfangreichen Schreiben erstmalig zu den Einzelheiten der Neuregelung Stellung genommen und Zweifelsfragen geklärt. Dabei behandelt sie u.a. Fol-gendes:
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen,
- Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags bei planmäßiger Durchführung der Investition und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten,
- Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags,
- Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen,
- buchtechnische und verfahrensrechtliche Grundlagen.

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