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22. Juli 2009
Bürgerentlastungsgesetz: Änderungen im Privatbereich und für Unternehmen
Die Einkommensgrenze für Kinder, ab deren Überschreiten Kindergeld und Kinderfreibetrag wegfallen, wird von 7.680 € auf 8.004 € erhöht. Entsprechend steigt die Grenze für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an unterhalsberechtigte Personen, für die kein Kinderfreibetrag oder Kin-dergeld gewährt wird. Dies gilt ab 2010.
Die neueingeführte 100 € im Jahr für Schulbedarf an Schüler, deren Eltern Sozialleistungen er-halten, wird auf Schüler bis zur Klassenstufe 13 und von Teilen der beruflichen Schulen erweitert.
Die Freigrenze für die Zinsschranke wurde von 1 Mio € auf 3 Mio € erhöht. Seit der Unternehmen¬steuerreform 2008 können Unternehmen in bestimmten Fällen den Zinsaufwand nicht mehr voll absetzen, wenn die genannte Freigrenze für den Nettozinsaufwand überschritten ist. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab Inkrafttreten der Zinsschranke, sie endet mit Ende des Wirtschaftjahres, das vor dem 1.1.2010 endet.
Mantelkauf: Die sog Mantelkaufregelung ist durch die Unternehmensteuerreform 2008 wesentlich verschärft worden. Danach wird nach Übertragung von mehr als 25 % der Anteile an einer GmbH oder AG innerhalt von 5 Jahren ein Verlustvortrag gekürzt, von über 50 % der Anteile ganz gestri-chen. Die Vorschrift wurde nun in der Weise gemildert, dass ein Anteilserwerb für Sanierungszwe-cke unschädlich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sanierungsregelung gilt nur für Anteilsübertragungen in den Jahren 2008 und 2009.
Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer: Unternehmen mit Umsätzen bis 250.000 € (alte Bun-desländer) im Jahr können bisher beantragen, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang zu entrichten, statt wie im Regelfall bereits mit Rechnungsstellung. In den neuen Bundesländern be-trägt die Grenze 500.000 €. Die Grenze wird nun generell auf 500.000 € erhöht (ab 1.7.2009, be-fristet bis 31.12.2011).
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