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28. Oktober 2009
Überzahlte Lohnsteuer jetzt zurückholen - Antragsfrist 30.11.2009
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für 2009 können nur noch bis zum 30.11.2009 eingetragen oder geändert werden. Eintragbar sind u.a. Verluste aus anderen Einkünften, Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unter¬halt, Unwetterschäden), Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 920 € übersteigen. Die meis-ten dieser Ausgaben sind nur eintragbar, wenn sie (ggf. mehrere zusammen) die Antrags¬grenze von 600 € übersteigen. Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten können sich auf einer zwei-ten oder weiteren Karte einen Freibetrag für auf der ersten Karte nicht ausgenutzte Freibeträge eintragen lassen.
Durch einen entsprechenden Antrag beim Wohnsitzfinanzamt bekommen Sie überzahlte Lohn¬steuer schon jetzt erstattet.
Die Antragsfrist 30.11.2009 gilt auch für Ehegatten, die die Kombination ihrer Lohnsteuerkarten ändern lassen wollen. Zuständig ist hierfür die Gemeinde. Der Wechsel der Steuerklassen kann jedoch unter anderem beim Bezug von Arbeitslosengeld nachteilig sein. Es bestehen Meldepflich-ten.
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