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Die GmbH-Reform stellt eine Reaktion des Gesetzgebers auf die internationale Konkurrenz, u.a. der Ltd., dar. In wesentlichen Bereichen kommt es dadurch zu Erleichterungen. Dies kommt insbesondere dem kleineren Mittelstand entgegen. So kann z.B. bereits eine GmbH "UG" (Unternehmergesellschaft) mit einem Anfangskapital von EUR 1,00 als Komplementärin bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG fungieren.
Am 8. Oktober 2008 wird Herr Dr. Haunhorst, Rechtsanwalt, Partner CT Recht Oldenburg zu dieser Thematik einen Vortrag vor dem Finanz- und Steuerausschuss der Oldenburgischen IHK halten. |